Das Bundesministerium der Finanzen hat am 23. April ein Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise erlassen, da das Coronavirus in weiten Teilen des Bundesgebietes die fristgerechte Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen verhindert hat.

Arbeitgeber können demnach die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängern. Bedingung hierfür ist, dass der Arbeitgeber selbst oder der mit der Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet an der pünktlichen Übermittlung gehindert war. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.

Ihr TAXGATE Team unterstützt Sie bei der Verlängerung der Erklärungsfrist, falls diese unverschuldet nicht eingehalten werden können.