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Verlängerte Rückwirkungsfrist bei Umwandlungen wegen Corona: Überraschende Gefahren bei Organschaft und Gewinnabführungsverträgen

Im Koalitionsvertrag finden sich nur wenige Ausführungen zu steuerlichen Themen. Die Pläne im Einzelnen sehen vor:

  • Steuervereinfachung wurde als Daueraufgabe definiert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 soll eine vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen eingeführt werden.
  • Der Solidaritätszuschlag soll ab dem Jahr 2021, also erst zum Ende der Legislaturperiode, abgeschafft werden. Union und SPD haben grundsätzlich entschieden, dass höhere Einkommen nicht vom Abbau des Solidaritätszuschlags profitieren sollen. Die rund 10 Prozent höchsten Einkommen sollen weiterhin zur Zahlung des Solidaritätszuschlages herangezogen werden. Denn im Koalitionsvertrag ist von einer Freigrenze und nicht von einem Freibetrag die Rede. Um zu verhindern, dass jemand, der die Schwelle nur um einen Euro überschreitet und deswegen den vollen Solidaritätszuschlag zahlen muss, ist eine Gleitzone vereinbart.
  • Der kalten Progression, d.h. dem Effekt, dass durch Lohnerhöhung immer mehr Steuerpflichtige in eine höhere Progressionsstufe rutschen, soll mit ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression alle zwei Jahre begegnet werden, um den Einkommensteuertarif im Anschluss ggf. entsprechend zu bereinigen.
  • Eine gemeinsame europäische Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei Unternehmenssteuern in der EU sollen verfolgt werden.
  • Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden (vgl. hierzu unseren Blog). Der automatische Informationsaustausch ist bereits in Kraft. 2017 wurden die ersten Informationen ausgetauscht.
  • Für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen soll eine lange bereits geforderte steuerliche Förderung eingeführt werden, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzen wird.
  • Für Gründer soll es Erleichterungen bei der Steuerbürokratie, wie der monatlichen USt-Voranmeldung, geben.
  • Wohneigentum und Wohnungsbau sollen steuerlich gefördert werden, etwa durch die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristeten Sonderabschreibung. Sie soll zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre 5 Prozent pro Jahr betragen. Außerdem soll ein Baukindergeld von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr eingeführt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden. Die energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden durch ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
  • Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext wird weiterhin verfolgt und bleibt daher angestrebtes Ziel der deutschen Bundesregierung.
  • Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag werden erhöht.
  • Die Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer soll optimiert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern und die Zollverwaltung sollen aufgewertet werden.
  • Zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug sollen Betreiber von Handelsplattformen im Internet zur Auskunft über die Händler verpflichtet werden.

Im Übrigen führt der Koalitionsvertrag bereits beschlossene Maßnahmen auf oder solche, zu denen Deutschland aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet ist.

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