Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft zählt zu den seit Jahrzehnten üblichen und bewährten Gestaltungen des Unternehmenssteuerrechts. Die wichtigsten Vorteile dieses anerkannten Rechtsinstituts sind die periodengleiche Gewinn- und Verlustverrechnung in kleinen Unternehmensgruppen wie in Konzernen mit dem Effekt der Liquiditätsschonung, die Nichtbesteuerung von Dividenden und Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften und die Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sowie der Zinsschrankenproblematik im Organkreis. Die Organschaft ist auch als innovationsfördernd, wenn sie von Anfang an bei Start-ups mit hohen Anlaufverlusten eingesetzt wird. Die Komplexität der Organschaft wird allerdings dadurch erheblich erhöht, dass ein konzernrechtlicher Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsvertrag erforderlich ist. Auch bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter ist besondere Vorsicht geboten.
Geringste Gestaltungsfehler können zum rückwirkenden Scheitern der Organschaft über mehrere Jahre und zu erheblichen Steuernachzahlungen führen, zumal die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einem sehr formalistischen Ansatz folgt und eine immer fiskalischer agierende Steuerverwaltung ein besonderes kritisches Auge darauf hat. Jüngstes Beispiel sind die abzulehnenden Versuche, die Organschaft bei grenzüberschreitendem Bezug als eine anzeigepflichtige Steuergestaltung zu betrachten, obwohl auch dies seit Jahrzehnten bekannt und anerkannt ist.
TAXGATE Partner Dr. Wolfgang Walter verfasste bereits seit 1993 die Kommentierung der Organschaftsvorschriften in dem vormals von ARTHUR ANDERSEN und später von ERNST & YOUNG herausgegebenen Kommentar. Besonderen Wert legte er von Anfang an auf die Darstellung der komplexen Zusammenhänge von Steuer- und Konzernrecht, so dass der steuerrechtlich orientierte Nutzer sofort auch die konzernrechtlichen Problembereiche erkennen kann. Dieser damals innovative Ansatz einer steuerrechtlichen Kommentierung wurde später Standard. Zusammen mit dem ebenso lange tätigen Mitautor MinR Harald Bott, der den Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand und der Non-Profit-Organisationen kommentiert, übernahm er nun die Herausgeberschaft des von der Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und der Wissenschaft vielfach zitierten und in der Gestaltungspraxis weit verbreiteten Standardkommentars zum Körperschaftsteuergesetz mit beratungsrelevanten Akzenten, dessen Zitierweise nun „Bott/ Walter, KStG Kommentar“ lautet.