Patrick Bubeck und Dr. Tobias Stiegler setzen sich in einem aktuellen NWB-Beitrag mit dem neuen BMF-Schreiben zur Bauabzugsteuer auseinander. Nach über 20 Jahren hat das Bundesfinanzministerium sein Anwendungsschreiben zur Bauabzugsteuer überarbeitet. Die Novelle kann dem seit Jahren anhaltenden Boom der Baubranche geschuldet sein, um so alle Praxisanwender und die Finanzverwaltung selbst im Hinblick auf diese Vorschriften zu sensibilisieren.

Bereits letztes Jahr hatten sich die beiden mit den Rechtsfolgen einer grundlegenden BFH-Entscheidung zur Bauabzugsteuer beschäftigt und hierzu ebenfalls einen Aufsatz veröffentlicht. Nach diesem Urteil war es zu erwarten, dass sich die Aufmerksamkeit auf diese Sonderregelungen im Einkommensteuerrecht verändern wird (vgl. TXGT-Blog v. 19.04.2021). Das BMF bestätigt nun den umfassenden Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer, sodass beispielsweise auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen vom Anwendungsbereich erfasst werden. Besonderes Augenmerk sollten inländische Auftraggeber/ Leistungsempfänger dabei auf Bauleistungen von ausländischen Auftragnehmern legen, um etwaige Steuerrisiken bzw. Steuerhaftungsthemen im Vorfeld vollständig zu vermeiden.

Letztlich sollten sich alle im Bauwesen tätigen Unternehmer, Vermieter etc. einen Überblick über den Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer verschaffen, zumal die Einhaltung derartiger Compliance-Vorschriften auch für mittelständische Unternehmer immer größeren Raum einnimmt. Ihr TAXGATE Team steht Ihnen bei Analyse und Aufbau eines schlanken, praxistauglichen Tax Compliance Systems jederzeit zur Verfügung.