Internationales Steuer- und Privatrecht

Internationales Steuer- und Privatrecht

Unternehmen und ihre Gesellschafter arbeiten (und leben) immer internationaler. Dabei kann ein Wegzug (mit der Folge steuerlicher Entstrickung) oder Zuzug dauerhaft oder auch nur temporär sein (zB ein Gesellschafter nimmt ein Studium in USA auf). Die internationale Familie ist heute Realität.

Unternehmen und ihre Gesellschafter müssen daher sensibilisiert sein, dass ein mit der Verlegung des Lebensmittelpunkts verbundener Übertritt über die Grenze – gleich aus jedweder Richtung – in den unterschiedlichen Jurisdiktionen mannigfaltige Rechtsfolgen auslösen kann. Regelmäßig kann bereits ein Grenzübertritt zu einem sog. „taxable event“, zBsp. in Form eines fiktiven Verkaufes seiner weiterhin gehaltenen Beteiligung oder gar privat gehaltenen Investmentfonds, führen. Ein Wegzug kann auch einen bestehenden Gesellschaftsvertrag unvollständig werden lassen (zBsp. Entnahmerecht für ausländische Steuern). Gleiches gilt für private Verträge wie Testamente (zBsp. Wechsel des anwendbaren Erbrechts) oder Eheverträge.

In der internationalen Familie steigt letztlich die Komplexität der Unternehmens- und/oder Lebensverhältnisse, wenn künftig die Rechtsvorschriften mehrerer Jurisdiktionen zu beachten sind. Das Erb- und Familienrecht sowie das Gesellschafts- und Steuerrecht sind weitgehend nicht international harmonisiert – auch nicht innerhalb der der EU. Eine Scheidung kann nach ausländischem Recht wider Erwarten dazu führen, dass ein ausländischer Ehepartner in das unternehmerische Unternehmen vollstreckt, obwohl dies nach deutschen Regelungen vermeintlich vermieden worden war. Ungewollte Pflichtteilsansprüche nach ausländischem anwendbarem Recht oder Steuern, die bei einem Erbfall im Ausland anfallen, können böse Überraschungen bergen. Die Komplexität erfordert zwingend eine vorausschauende Planung des jeweils individuellen Einzelfalls. Bei Outbound-Aktivitäten kommt hinzu, dass steuerliche Mitwirkungs- und Erklärungspfichten beachtet werden müssen, zBsp. die Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung.

Einen seriösen Berater an seiner Seite zu wissen, der den Sachverhalt gesamtheitlich betrachtet und begleitet, vermeidet Kopf- und Bauchschmerzen und in jedem Fall einen ungewollten Liquiditätsabfluss. Wir stehen dafür, für jede Situation eine passende Lösung zu suchen. Unsere Leistungen bieten wir integrativ in kleinen und spezialisierten Teams an, um sämtliche Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen ggfls. gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern zu lösen.

TAXGATE – Unsere Erfahrung

Track Record

Unsere fundierte und langjährige Erfahrung haben wir bei zahlreichen nationalen und internationalen Transaktionen erworben. In der jüngeren Vergangenheit haben wir unsere Mandanten beispielsweise bei folgenden, zumeist grenzüberschreitenden Projekten begleitet:

Internationales Steuer- und Privatrecht:

  • Simulation des Wegzugs eines Immobilienunternehmers nach Österreich, Italien oder in die Schweiz.
  • Planung, Vorbereitung und Begleitung von Wegzügen in die Schweiz, zBsp. einer vermögenden Privatpersonen mit einer wesentlichen Beteiligung eines mittelständischen Unternehmens; eines Kommanditisten einer ertragsreichen KG; eines selbständigen Architekten mit mittelbarem Immobilienbesitz.
  • Planung und Begleitung mit schweizerischen Beratern bezüglich der schweizerischen Sozialversicherung bei hohen Erträgen aus einer grundsätzlich thesaurierenden, deutschen GmbH & Co. KG.
  • Planung, Vorbereitung und Begleitung von Wegzügen in die USA; vorweggennommene strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung
  • Zuzug eines schweizerischen Medizinunternehmers
  • Grenzüberschreitender Erbfall mit 50%iger Beteiligung an einer Mrd.-schweren GmbH & Co. KG
  • Strukturierung Nachlassplanung eines US/deutschen Unternehmers und Beachtung US und deutscher steuer- und rechtlicher Rechtsfragen, ua. Auswahl eines geeigneten Stiftungsstandortes.
  • Steuerneutrale Überführung von Vermögen aus Liechtensteiner Familienstiftung.
  • Steuerneutrale Strukturierung von spanischen Immobilieninvestments mit lokalen Beratern, im Hinblick auf zBsp. spanische Vermögensteuer
  • Beratung und Begleitung bei Gründung von Betriebsstätten schweizerischer Industrieunternehmen und eines irischen IT-Unternehmens
  • Verzahnung von Testamenten und Eheverträge im US-deutschen Unternehmenskontext Beratung DAX-Vorstand bei Wegzug nach Italien
  • Begleitung einer Erbin als Mitglied einer Erbengemeinschaft zur Auseinandersetzung eines internationalen Erbfalls mit Vermögen in Deutschland, Irland und Portugal und Mitgliedern der Erbengemeinschaft in Deutschland, der USA und Irland
  • Beurteilung der Erträge aus einem amerikanischen Trust für deutsche Begünstigte und Deklaration für Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
  • Zahlreiche Selbstanzeigen für Deutsche mit Vermögen und bislang nicht deklarierten Erträgen im Ausland
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In einem unverbindlichen Beratungsgespräch werden wir gemeinsam herausfinden, welche Optionen für Sie in Frage kommen und wie wir Ihnen helfen können.

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