Aktuell wird breit über die Erbschaftsteuer diskutiert. Vor allem vor dem Hintergrund einer bald anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts häufen sich politische Äußerungen.

Die SPD hat als erste ein konkretes Konzept für eine Reform vorgelegt.

Was sieht das Konzept der SPD vor und wie ist dies zu bewerten?

  • Lebensfreibetrag von 900.000 EUR in der Familie für alle Verwandten, die in den aktuellen Steuerklassen I und II genannt werden (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerfamilie).

Bewertung: Die bisherigen Freibeträge greifen je Schenker/Erblasser. Das Konzept stellt dagegen auf den Erwerber ab. Summiert man bisherige Freibeträge allein von den Eltern, sind dies schon 800.000 EUR; 4 Großeltern haben zusätzlich jeweils 200.000 EUR, also bei entsprechendem Vermögen noch einmal 800.000 EUR. Die Freibeträge werden aktuell zudem alle 10 Jahre gewährt. Für vermögende Familien ist dies also eine wesentliche Verschlechterung.

  • Zusätzlicher Freibetrag von 100.000 EUR für übrige Erwerbe.

Bewertung: Dies entspricht dem aktuellen Freibetrag für die Erwerbe von 5 Personen (20.000 EUR je Person). Für nichteheliche Lebensgemeinschaften stellt dies eine Verbesserung dar.

  • Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. EUR; Die Steuer für Erwerbe darüber soll über einen Zeitraum von 20 Jahren stundbar sein.

Bewertung: Das ist ein Wirtschaftsvernichtungsprogramm. Angesichts der Tatsache, dass die Begünstigungen für Unternehmen entfallen sollen, ist der Freibetrag viel zu gering. Damit würden Nachfolger jahrelang die Gewinne an das Finanzamt abführen, anstatt das Geld ins Unternehmen zu investieren. Die SPD übersieht, dass das Vermögen von Unternehmern in der Regel nicht aus Geldsäcken, sondern aus Maschinen, Werkshallen und anderen Betriebsmitteln besteht. Die Nachfolge muss für die jüngere Generation attraktiv bleiben. Anderenfalls werden Unternehmer überlegen, ob nicht der Verkauf eine bessere Alternative für das Familienvermögen darstellt.

  • Die Steuerbefreiung für das Familienheim soll bestehen bleiben.

Bewertung: Das ist zu begrüßen.

Was fehlt im Konzept der SPD?

Der Steuersatz – hierzu hat sich die SPD bislang nicht geäußert. Zu aktuellen Steuersätzen würden Unternehmen reihenweise vernichtet. Würden die Steuersätze wesentlich niedriger als aktuell, wäre die Belastung möglicherweise stemmbar. Eventuell ist der Steuersatz als Verhandlungsmasse für den Koalitionspartner CDU offengehalten.

Hat das Konzept Aussicht umgesetzt zu werden?

Änderungsbedarf könnte das bald erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringen. Die CDU hat bislang Steuererhöhungen ausgeschlossen. Die Haltbarkeit solcher Versprechen hat sich jüngst als sehr kurz erwiesen. Würden mit dem Wegfall der Begünstigungen für Unternehmer die Steuersätze für alle niedriger, könnte die CDU dies als Verhandlungserfolg gegenüber der SPD verkaufen.

Was ist zu tun?

Unternehmer sollten in jedem Fall die Nachfolgeplanung angehen. Sofern eine Übergabe an die jüngere Generation in den kommenden Jahren geplant ist, sollte diese rasch angegangen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Reform eine günstigere Regelung für Unternehmer hervorbringt, ist sehr unwahrscheinlich. Günstiger als aktuell wird es aller Voraussicht nach nicht. Unsicherheiten im Hinblick auf eine zukünftige Regelung kann mit einer steuerlichen Rücktrittsklausel im Schenkungsvertrag begegnet werden.

Haben Sie Fragen zu konkreten Fallgestaltungen oder Ihrer Nachfolgeregelung? Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie mit passgenauen Lösungen. Ihr TAXGATE Team unterstützt vermögende Privatpersonen und Familienunternehmen bei komplexen steuerlichen Fragen und vertritt ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung.