Die Bundesregierung hat am 13.03.2020 umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Krise angekündigt. Im Wesentlichen handelt es sich um Hilfsprogramme zur Erlangung von Krediten durch die KfW sowie um steuerpolitische Instrumente.

„Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst.  Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.“

Hinsichtlich des Besteuerungsverfahrens sind folgende Maßnahmen vorgesehen und sollten von betroffenen Unternehmen unverzüglich geprüft werden:

  • Erleichterung von Steuerstundungen
  • Verzicht auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen bei unmittelbar von der Krise Betroffenen
  • Erleichterungen bei der Anpassung von Steuervorauszahlungen

Sowohl bei der Kreditvergabe als auch im Bereich der Steuererleichterungen ist schnell erkennbar, dass es der Bundesregierung zunächst um liquiditätsabsichernde Maßnahmen geht und noch keine unmittelbare Senkung der effektiven Steuerbelastung – wie bereits von bestimmten Branchen gefordert – geplant scheint.

Es bleibt abzuwarten, ob die entsprechenden Verwaltungsanweisungen tatsächlich unbürokratische „Erste Hilfe“ leisten und es ist daher ratsam, entsprechende Anträge etc. bereits jetzt professionell vorzubereiten.

Ihr TAXGATE Team unterstützt Sie bei der Umsetzung der angekündigten steuerpolitischen Maßnahmen und arbeitet eng mit externen Dienstleistern zusammen, wenn Mittel der KfW angefordert werden sollen.