Die Besteuerung eines Luxemburger FCP mit deutschen Quelleneinkünften und/oder in Deutschland steuerpflichtigen Anlegern war lange Zeit umstritten. Ist der FCP ein eigenständiges Steuersubjekt oder ist er steuerlich transparent, so dass auf die Anleger durchgeschaut wird? Das Finanzgericht Münster (Urteil v. 20.04.2017, 10 K 3056/14 K) hat zu dieser Frage ein erstes wichtiges Urteil veröffentlicht, welches insbesondere danach differenziert, ob es sich bei dem FCP um einen geschlossenen Fonds handelt oder ob die Anleger ihre Fondsanteile an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben können.

Die wesentlichen Aussagen des Gerichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der geschlossene FCP (ohne Rückgaberecht der Anteile für die Anleger) ist als steuerlich intransparentes, mit seinen deutschen Einkünften körperschaftssteuerpflichtiges Steuersubjekt zu qualifizieren. Er hat von den Anlegern unabhängige, eigenständige steuerliche Pflichten zu erfüllen und zB. deutsche Immobilieneinkünfte zu deklarieren und zu versteuern.
  • Der FCP ist – anders als deutsche Investmentfonds – in Deutschland nicht steuerbefreit. Diese Ungleichbehandlung verstößt nach Auffassung des FG Münster auch nicht gegen EU-Recht.

Die Rechtsprechung betrifft nur geschlossene FCPs, die vor Einführung des AIFM-Steueranpassungsgesetzes (zum 24.12.2013) aufgelegt wurden. Danach aufgelegte Fonds werden gesetzgeberisch ohnehin als (steuerlich intransparente) Steuersubjekte qualifiziert.

Für offene FCPs mit Rückgaberecht für die Anleger lässt sich aus der Rechtsprechung ableiten, dass derartige Fonds steuerlich transparent sind und demzufolge nicht selbst mit deutschen Einkünften steuerpflichtig sind. In diesen Fällen ist auf die Anleger durchzuschauen. Entsprechende Steuerbescheide sollten offen gehalten werden.

Ab 2018 hat diese Rechtsprechung keine Bedeutung mehr, da auf er Grundlage des Investmentsteuerreformgesetzes alle Fonds als mit ihren Inlandseinkünften steuerpflichtige Körperschaftsteuersubjekte behandelt werden.

Eine Analyse dieses Urteils mit einer ausführlichen Darstellung der Praxisauswirkungen findet sich auf FondsTrends.