Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 4. Januar 2018 den Basiszins zur Berechnung der Vorpauschpauschale nach § 18 InvStG 2018 veröffentlicht. Dieser leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und beträgt 0,87%. Dieser Wert wurde auf Grundlage der Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank ermittelt.

Die Vorabpauschale stellt weitere wichtige Neuerung für Anleger in Publikumsfonds dar. Diese ersetzt die bislang recht aufwändig zu ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge. Sie leitet sich aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres (Ansatz zu 70%) multipliziert mit dem nun veröffentlichten Basiszinssatz ab. Die künftige Thesaurierungsbesteuerung erfolgt daher in Form der Vorabpauschale. Weitere Informationen können Sie unseren Blogs vom 11.01.2017 (https://www.taxgate.com/2017/01/11/internationale-fondsstrukturen-auf-dem-pruefstand-handlungsbedarf-fuer-investoren-und-fondsinitiatoren-nach-dem-neuen-investmentsteuerrecht-ab-2018/) oder 19.09.2016 entnehmen (https://www.taxgate.com/2016/09/19/die-reform-des-investmentsteuerrechts-aus-sicht-des-private-banking/).