Patrick Bubeck berät Mandanten bei der Erklärung der Unternehmensbesteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und unterstützt die Mandanten bei komplexen Betriebsprüfungen.
Darüber hinaus berät er bei Umstrukturierungen im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes und unterstützt Mandanten in steuerlichen Fragen der internationalen Unternehmensbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, CFC-Regeln).
Darüber hinaus verfügt er über fundierte Erfahrungen bei der Steuerdeklaration von Familienstiftungen und der Berechnung von Steuerrückstellungen und latenten Steuern im Einzelabschluss (HGB).