Die Koalition einigte sich nach monatelangem zähen Ringen auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Kern der Reform ist die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen, die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage an engere Bedingungen geknüpft ist (zu den Rahmenbedingungen siehe TAXGATE News vom 20.06.2016). Der Bundestag soll am kommenden Freitag, den 24.06.2016, die Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beschließen. Nachdem die drei Koalitionsparteien vertreten durch Horst Seehofer (CSU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgäng Schäuble (CDU) den Kompromiss ausgehandelt haben, gilt eine Zustimmung im Bundestag als sicher.
Allerdings muss das Reformgesetz noch eine weitere Hürde nehmen, denn der Bundesrat muss ebenfalls eine Zustimmung erteilen. Und die ist nach dem derzeitigen Stand alles andere als sicher: Nicht nur die Grünen sondern auch Stimmen aus der SPD kritisieren den Kompromiss (F.A.Z. vom 22.06.2016 S. 4). Die Grünen sind an immerhin zehn Landesregierungen beteiligt und haben bereits das Gesetzesvorhaben, mit dem die Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen, verhindert. Die Grünen kritisieren an dem Erbschaftsteuerkompromiss, dass die Privilegien für Großunternehmen zu weitreichend seien. Auch die von der SPD geführten Landesregierungen von NRW und Schleswig-Holstein stehen der Erbschaftsteuerreform sehr kritisch gegenüber und wollen erst prüfen, ob sie dem von SPD-Chef Gabriel ausgehandelten Kompromiss zustimmen.
Nun soll die Länderkammer am 08.07.2016 sowohl über die Erbschaftsteuerreform als auch über das Gesetzesvorhaben zu den sicheren Herkunftsstaaten abstimmen. Es ist die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Sollte der Bundesrat seine Zustimmung verweigern, muss die Erbschaftsteuerreform ein weiteres Mal aufgeschnürt werden. Dann wird es 3 + 1 – Gespräche (CDU, CSU, SPD + Grüne) geben. Die SPD steht vor der zusätzlichen Herausforderung, die Bedenken der von ihr geführten Landesregierungen auszuräumen.