Der Kapitalanleger ist ab dem 1.1.2018 mit einem neuen Besteuerungsregime konfrontiert, welches in Bezug auf die Auswahl von Fondsprodukten und Anlagestrategien keineswegs entscheidungsneutral ist. Ansatzpunkte für die Vermeidung von Steuernachteilen sind etwa die gezielte Nutzung der sog. Teilfreistellungen für Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds im Rahmen der Produktstrukturierung.
Diese Teilfreistellungen bezwecken die typisierende Abmilderung der Doppelbesteuerung auf Anlegerebene, da künftig sowohl auf Ebene des Fonds (bei inländischen Einkünften) als auch auf Ebene des Investors Steuern erhoben werden. Die Gewährung der Teilfreistellungen auf Anlegerebene hängt nicht von einen tatsächlichen steuerlichen Vorbelastung auf Fondsebene ab. Es kommt ausschließlich darauf an, ob der Fonds nach seiner Dokumentation und Anlagestrategie als Aktien-, Misch- oder Rentenfonds qualifiziert. Dies lässt sich für eine steueroptimierte Anlagestrategie gut nutzen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer- unter Zugrundelegung des derzeit niedrigen Basiszinssatzes – moderaten Thesaurierungsbesteuerung in Form der Vorabpauschale. Diese ersetzt die bislang recht aufwändig zu ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge und ist aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres (Ansatz zu 70%) multipliziert mit dem Basiszinssatz abzuleiten. Die Rechtsgrundlage dafür wurde mit der Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes im Rahmen des sog. BEPS 1-Gesetz vom 20.12.2016 nunmehr ohne Verweis auf das BewG in § 18 Abs. 4 InvStG n.F. geregelt.
Gegenüber dem bisherigen nahezu vollständigen steuerlichen Durchgriff nach dem Transparenzprinzip auf die laufenden Zins- und Dividendenerträge begünstigt die niedrige Vorabpauschale grundsätzlich den thesaurierenden Fonds. In der Praxis wird sich wohl eine Ausschüttungspolitik abzeichnen, die es dem Anleger ermöglicht, zumindest die auf die Vorabpauschale entfallende Kapitalertragsteuer ohne Liquiditätsnachteile tragen zu können. Auch für die depotführenden Banken ist diese Strategie bequem, da sie für die Kapitalertragsteuer auf die vom Anleger unmittelbar im Depot gebuchten Werte zugreifen kann.
Doch diese bereits recht gravierenden Auswirkungen erscheinen noch recht übersichtlich im Vergleich zu den Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Investmentstrukturen für große Privatvermögen und institutionellen Investoren. Hierbei sind neben den investmentsteuerlichen Regelungen regelmäßig auch das deutsche Außensteuergesetz (AStG) und die Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten; dazu kommen zunehmend Einflüsse aus den europarechtlichen Rahmenbedingungen und bereits bestehenden und künftigen multilateralen Abkommen.
Das AStG findet für Investmentfonds ab 2018 keine Anwendung mehr. Dies ist im Vergleich zu den erst durch das AIFM StAnpG zum 24.12.2013 eingeführten Kapital-Investitionsgesellschaften eine Verbesserung, da diese grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Außensteuerrechts fallen konnten.
Die steuereffiziente Strukturierung von nationalen und grenzüberschreitenden Investments unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen ab 2018 steht im Vordergrund des WM Seminars am 27. Januar 2017 in Frankfurt am Main. Neben dem Schwerpunkt auf Fondsdesign und Gestaltungsüberlegungen in Bezug auf das neue InvStG bietet das Seminar ausführliche Informationen zum künftigen Tax Reporting und zeigt Lösungen zur rechtzeitigen Umsetzung der Investmentsteuerreform auf. Im Nachgang zu diesem Seminar stehen Ihnen die Referenten für weitere Auskünfte zur Verfügung und sind nunmehr auch mit dem neuen Standort im TaunusTurm in Frankfurt am Main jederzeit für steuerliche und rechtliche Fragestellungen erreichbar.
Dr. Frank Thiede, Steuerberater, ist Spezialist für Investmentsteuerrecht bei der Kanzlei TAXGATE