Ein aktuelles Finanzgerichtsurteil gibt Anlass, auf häufig vernachlässigte mittelbare Folgen von Organschaftsverhältnissen hinzuweisen, wie man sie in Unternehmensgruppen in einer Vielzahl von Fällen hat, um den zeitnahen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten zu ermöglichen. Das Finanzamt nahm die frühere Tochterorgangesellschaft nach der Insolvenz der Organmuttergesellschaft für von dieser nicht mehr bezahlte Steuern durch Haftungsbescheid in Anspruch. Das Finanzgericht behandelt diese Haftung erstmals als eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung. Die wirtschaftliche Folge ist, dass die frühere Organgesellschaft nachträglich wirtschaftlich noch zusätzlich mit weiteren rd. 140% der Haftungssumme belastet wird, obwohl sie den korrespondierenden Gewinn früher aufgrund des Gewinnabführungsvertrages schon einmal in voller Höhe an ihre Muttergesellschaft bezahlt hatte. Dr. Wolfgang Walter kommentiert das Urteil und die Folgen in der GmbH-Rundschau 2017 Heft 5.

Unsere TAXGATE Veranstaltung am 22.02.2017 geht u.a. auf aktuelle Fragen der Organschaft und der Verlustnutzung im Unternehmensverbund ein.