Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 23. Februar 2017 dem Antrag des Landes Brandenburgs zur Abschaffung der Abgeltungsteuer zugestimmt. Gemäß diesem Antrag soll sich der Bundesrat für eine Abschaffung der Abgeltungsteuer stark machen und die Bundesregierung zum Handeln auffordern.
Hierdurch hat die Initiative des Landes Brandenburgs vom 27.10.2016 eine weitere Hürde genommen hat. Wir hatten hierzu bereits in unserem Blog vom 11.11.2016 „Überlegungen zur geforderten Abschaffung der Abgeltungsteuer“ Stellung bezogen und für eine fundierte Analyse dieses Reformvorhabens geworben. Sollte nun auch das Plenum des Bundesrates diesem Antrag zustimmen, wird die Bundesregierung daraufhin zur Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Antrag (BR-Drs. 643/16) ist unbeachtet geblieben, dass die lange vorbereitete Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 keineswegs lediglich mit der Bekämpfung der Steuerflucht begründet wurde, sondern eine Vielzahl weiterer Argumente für die Abgeltungsbesteuerung mit einem ESt-Satz von 25% sprachen (s. unser Blog vom 11.11.2016).
Hervorzuheben ist auch, dass dieser Antrag nachfolgende Punkte zur Prüfung und Untersuchung verlangt:
- Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschüttete Gewinne als Bedingung für eine Gesetzesänderung
- Wertpapier-Veräußerungsgewinne weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig zu behandeln
- Wiedereinführung des Werbungskostenabzugs bei den Kapitalerträge