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Bundesrat stoppt Erbschaftsteuerreform vorerst

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf der Bundesregierung, den der Bundestag bereits abgesegnet hatte, seine Zustimmung verweigert. Das Reformgesetz wird nun an den Vermittlungsausschuss verwiesen, wo ein Einigungsversuch unternommen wird.

Je länger sich das Reformvorhaben hinzieht, desto relevanter wird die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückwirkung des Gesetzes zum 01.07.2016. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung zum 30.06.2016 gesetzt.

Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die Auswirkungen der Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren informieren wir Sie gerne auf unserer Veranstaltung am 13.07.2016 und stehen darüber hinaus für Fragen gerne zur Verfügung.

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