Nach der Begleitung mehrerer Betriebsprüfungen bei unterschiedlichen Mandanten im Immobiliensektor setzen sich Patrick Bubeck und Dr. Tobias Stiegler in einem aktuellen NWB-Aufsatz mit verschiedenen Rechtsfragen der Besteuerung immobilienhaltender Personengesellschaften auseinander.
Für in- und ausländische Unternehmen bieten sich mehrere Optionen bei der Strukturierung ihrer Immobilieninvestments an. Flexibilität im Zahlungsverkehr, schnelle Liquiditätsausstattungen, eine automatische Ergebniskonsolidierung oder Gewerbesteuervermeidung etc. führen häufig dazu, dass sich (inter)nationale Immobilienkonzerne für eine transparente, vermögensverwaltende Haltestrukturen der jeweiligen inländischen Immobilieninvestments entscheiden.
Diese Struktur der Immobilieninvestments führt zu einer gewissen steuerlichen Komplexität. Aus diesen Gründen stellen sich verschiedene Rechtsfragen der steuerlichen Gewinnermittlung auf Ebene der vermögensverwaltenden Objektgesellschaft und der Ober-/Holdinggesellschaft (zBsp. Management- und Finanzierungsholding). Ein zentraler Streitpunkt bei immobilienhaltenden, transparenten Haltestrukturen ist die ertragsteuerliche Verlustnutzung innerhalb der Unternehmensgruppe (sog. entsprechende Anwendung des § 15a EStG iSv. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG). Dabei widersprechen unsere beiden Steuerberater der bisherigen Rechtspraxis der Finanzverwaltung, die sich aus aktueller Rechtsprechung begründen lässt.
Ihr TAXGATE Team steht Ihnen bei der Strukturierung Ihrer Immobilieninvestments gerne zur Verfügung.