Nach der Begleitung mehrerer Betriebsprüfungen bei unterschiedlichen Mandanten im Immobiliensektor setzen sich Patrick Bubeck und Dr. Tobias Stiegler in einem aktuellen NWB-Aufsatz mit zentralen Rechtsfragen der Besteuerung immobilienhaltender Personengesellschaften auseinander.

Für in- und ausländische Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs, bieten sich mehrere Optionen bei der Strukturierung ihrer Immobilieninvestments an. Flexibilität im Zahlungsverkehr, schnelle Liquiditätsausstattungen, eine automatische Ergebniskonsolidierung oder die Vermeidung von Gewerbesteuer führen häufig dazu, dass sich (inter)nationale Immobilienkonzerne für transparente, vermögensverwaltende Haltestrukturen ihrer inländischen Immobilieninvestments entscheiden.

Diese Form der Investmentstruktur bringt eine erhöhte steuerliche Komplexität mit sich. Es stellen sich verschiedene Rechtsfragen zur steuerlichen Gewinnermittlung auf Ebene der vermögensverwaltenden Objektgesellschaft sowie auf Ebene der Ober- bzw. Holdinggesellschaft, etwa einer Management- oder Finanzierungsholding.

Ein zentrales Thema bei immobilienhaltenden, transparenten Haltestrukturen ist die ertragsteuerliche Verlustverrechnung innerhalb des Unternehmensverbunds. Die sogenannte entsprechende Anwendung des § 15a EStG im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist dabei regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Unsere beiden Steuerberater vertreten in diesem Zusammenhang eine vom bisherigen Verwaltungshandeln abweichende Auffassung, die sich auf aktuelle Urteile stützt.

Unternehmer und Investoren, die ihre Immobilienstruktur steueroptimal gestalten möchten, sollten die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen lassen.

Ihr TAXGATE-Team steht Ihnen für die steuerliche Strukturierung Ihrer Immobilieninvestments gerne zur Verfügung.