In Zeiten von Neobrokern und globalem Trading ist der Zugang zu internationalen Finanzmärkten so einfach wie nie zuvor. Doch was viele deutsche Anleger unterschätzen: Während deutsche Banken die Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt abführen, ist dies bei ausländischen Brokern nicht der Fall. Wer hier nicht selbst aktiv wird, verletzt seine steuerliche Bringschuld und riskiert ein Steuerstrafverfahren.
Das Missverständnis: Abgeltungsteuer ist kein Selbstläufer
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Bei einer deutschen Bank funktioniert das System geräuschlos: Die Bank berechnet die Steuer, behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab. Für den Anleger ist die Steuerschuld damit „abgegolten“.
Bei ausländischen Brokern greift dieses System nicht. Ausländische Broker ohne deutsche Niederlassung führen in der Regel keine Steuern an das deutsche Finanzamt ab. Die Gewinne werden brutto ausgezahlt. Das führt zu einer aktiven Pflicht des Anlegers:
- Wegfall der Abgeltungswirkung: Da keine Steuer an der Quelle einbehalten wurde, tritt die befreiende Wirkung des Steuerabzugs nicht ein.
- Die aktive Bringschuld: In diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie müssen dem Finanzamt die Daten liefern (Anlage KAP), ohne dass das Finanzamt Sie gesondert dazu auffordert.
- Transparenz durch AIA und DAC8: Durch den Automatischen Informationsaustausch (AIA) und die neue EU-Richtlinie DAC8 erhält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) von den meisten Staaten detaillierte Daten über Ihre Auslandsdepots und Krypto-Transaktionen. Das Finanzamt nutzt diese als Kontrollmaterial, um zu prüfen, ob Sie Ihrer Bringschuld nachgekommen sind.
Sonderfall Krypto-Assets
- Gewinne aus Bitcoin & Co. unterliegen in der Regel nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) besteuert.
- Haltedauer: Nach einem Jahr ist der Verkauf nicht steuerbar, d.h. diese Kryptotransaktionen müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden – doch die Dokumentation der Geschäfte (zB. mittels Transaktionsübersichten, Screenshots etc.) ist wichtig, um bei Rückfragen der Finanzverwaltung, die angesichts der o.g. neuen Informationsmöglichkeiten immer wahrscheinlicher werden, das Überschreiten der Jahresfrist nachweisen zu können.
Die Lösung: Nacherklärung und Selbstanzeige
Sollten Sie in der Vergangenheit Erträge im Ausland bzw. steuerpflichtige Kryptogewinne nicht angegeben haben, gibt es zwei Wege zurück in die Rechtssicherheit:
- Steuererklärungskorrektur (§ 153 AO): Wenn Sie einen Fehler ohne Vorsatz oder Leichtfertigkeit begangen haben (z. B. Unkenntnis über den fehlenden Steuereinbehalt durch den Broker), müssen Sie diesen unverzüglich berichtigen.
- Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO): Liegt bei vorsätzlicher Nichtangabe der Erträge bereits eine Steuerhinterziehung vor (auch durch bloßes Unterlassen der Angabe), ist die Selbstanzeige der einzige Weg zurück in die Legalität. Dies erfordert eine lückenlose Aufarbeitung aller unverjährten Jahre, bevor das Finanzamt etwa im Rahmen des Informationsaustauschs Kenntnis davon erlangt. Nur dann kann die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten.
Warum die Aufarbeitung Profisache ist
Eine Nachdeklaration ist oft komplexer als gedacht. Standard-Reports ausländischer Broker weichen oft von der deutschen Steuerlogik ab, da der Adressat nicht das deutsche Finanzamt ist. Wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung für das Finanzamt. Häufige Themen dabei sind die Einordnung bestimmter Finanzprodukte, die Währungsumrechnung, die Anwendung der FiFo-Methode, die korrekte Verrechnung von Verlusttöpfen und die Anrechnung ausländischer Steuern nach Doppelbesteuerungsabkommen.
Fazit: Proaktives Handeln ist Pflicht
Die Nutzung ausländischer Broker verlagert die steuerliche Verantwortung komplett auf den Anleger. Wer Gewinne erzielt, ohne dass Steuer einbehalten wird, steht in der Pflicht, diese transparent und zeitnah zu erklären.
TAXGATE unterstützt Sie dabei. Wir übernehmen die steuerliche Aufarbeitung Ihrer ausländischen Depots, berechnen die Erträge nach deutschem Recht und begleiten Sie rechtssicher bei der Nacherklärung oder Selbstanzeige.